Im Sommer 2016 konnten wir mit voller Begeisterung ob des wundervollen Geschmacks den Cascara Kaffeekirschentee der Fincas Mierisch erstmals unseren Kunden anbieten. Doch unsere Freude über die Weiterverwendung der Pulpe der Kaffeekirsche währte nur kurze Zeit. Dank dieses Angebotes haben wir Bekanntschaft mit dem EU Novel food catalogue gemacht. Wie wir gelernt haben, werden unter Novel food „neuartige“ Lebensmittel verstanden, die vor dem 15. Mai 1997 (als die erste Verordnung über Novel food in Kraft trat) in der EU nicht in nennenswertem Maße von Menschen verzehrt wurden (selbst wenn sie traditionell außerhalb der EU über Jahrhunderte hinweg konsumiert werden).
Beinahe 20 Jahre kam diese Liste ohne Teile der Kaffeepflanze aus, denn wie wir erfuhren, wurde der Cascara Kaffeekirschentee erst zum Jahreswechsel 2016/17 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in diesen Katalog aufgenommen. Eigentlich ging es zunächst aber gar nicht wirklich um den Cascara Kaffeekirschentee. Der Erklärung des Kataloges folgend wurde die Aufnahme des Cascara Kaffeekirschentees durch eine Anfrage betreffend „weißem Kaffee“ (Getränk aus grünen, ungerösteten Kaffeebohnen) ausgelöst. Beim „weißen Kaffee“ kam die Behörde überraschenderweise zu dem Schluss, dass dieser bereits vor 1997 in nennenswertem Maße innerhalb der EU verzehrt wurde und somit nicht als Novel Food gilt. Jedoch im Zusammenhang mit dieser Erklärung wurde dann der Cascara Kaffeekirschentee zu Novel Food erklärt, dem jedoch die Zulassung innerhalb der EU fehlte. Wer diese Geschichte nicht kennt, würde Cascara allerdings im Katalog auch nicht so einfach finden, da die Listung des Kaffeekirschentees als Novel Food unter dem EPPO Code für Kaffee (Coffea sp.) zu finden ist, vermutlich aufgrund der ursprünglichen Anfrage
Mit der Aufnahme in den Katalog gilt die Kaffeekirsche rechtlich als eigene Rohware ohne offizielle Lebensmittelzulassung (und nicht mehr als Kaffee, Früchte- oder Kräutertee) und darf somit auch nicht mehr verkauft werden.
Uns bot sich damit nur folgende Option: Sollten wir nachweisen können, dass Cascara außerhalb der EU seit mehr als 25 Jahren getrunken wird, eröffnet sich uns die Möglichkeit eines vereinfachten Zulassungsverfahrens. Dennoch bleibt dies ein abenteuerliches (und vermutlich auch kostspieliges) Unterfangen. Abenteuerlich vor allem auch deshalb, weil die Novel Food Liste in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens auch ohne Listung des Kaffeekirschentees ausgekommen ist.
Dass Cascara nicht mehr als Tee verkauft werden darf, hat sich vermutlich noch nicht überall herumgesprochen (da scheint es auch noch andere zu geben, die den EU Novel Food catalogue nicht regelmäßig überprüfen), wird Cascara Kaffeekirschentee doch nach wie vor im Handel angeboten.
Wir mussten jedenfalls den Kaffeekirschentee aus unserem Angebot nehmen. Vermutlich wird in naher Zukunft eine Zeit kommen, in der Cascara nur mehr als Potpourri erhältlich sein wird, da das getrocknete Fruchtfleisch der Kaffeekirschen doch auch einen äußerst wohlriechenden Geruch hat.
Wer außerhalb der EU einmal die Möglichkeit vorfinden sollte, einen Cascara Kaffeekirschentee zu trinken, sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. Der Cascara enthält annähernd so viel Koffein wie Kaffee (als Vergleich wird ein Heißgetränk von rund 250ml Wasser herangezogen, welches durch das Aufgießen von 10g getrocknetem Fruchtfleisch und 5 -7 minütigem Ziehen entstanden ist) und wirkt daher genauso angenehm belebend. Er könnte auch zu jeder Tages- und Jahreszeit angeboten werden: Morgens als Energie-Spender oder mit ein wenig Honig als Nachmittagstee – als fruchtiger Eistee im Sommer erfrischend oder als wärmender Glühwein im Winter – infolge seines natürlichen Koffeingehaltes hat er immer diese belebende, erfrischende und kräftigende Wirkung.
Update Juni 2021: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) legte der Europäischen Kommission einen technischen Bericht vor, der nun endlich den Weg für den Verkauf von Cascara in Getränken innerhalb der EU ebnen wird.
Update Jänner 2022: Die getrocknete Pulpe der Kaffeekirsche sowie der Aufguss daraus wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/47 als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland in die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel aufgenommen. Damit können die Kaffeekirsche (bzw. ihre Pulpe) und der daraus gewonnene Aufguss endlich wieder als Lebensmittel verkauft werden.